Johann Finning, Bürger und Zunftmeister der Tucher zu Ulm, und seine Ehefrau Mechthild erklären, dass die Grundstücke in Ulm, die sie vom Benediktinerkloster Reichenau ("Richenowe") [Lkr. Konstanz] als Leibgeding erworben haben, nach ihrem Tod wieder an das Klosters zurückfallen sollen und ihre Erben keinerlei Anspruch darauf haben. Die Grundstücke ziehen sich am Galgenstieg entlang bis zum Wasserfall und auf der rechten Seite wieder zurück bis an den Zehnten zu den "Dorsülen".