Einbeziehung des Nachtwachgeldes und Einrichtung der Straßenbeleuchtung
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Rep. 18, Nr. 0533
01.03.13. Polizeiwesen der Stadt Stralsund Polizeiwesen der Stadt Stralsund
Polizeiwesen der Stadt Stralsund >> 02. 01.03.13.02. Aufsichtsbereiche der Polizei >> 02.04. 01.03.13.02.04. Wege und Straßen >> 02.04.01. 01.03.13.02.04.01. Straßenbeleuchtung
1721 - 1785
Verhandlungen des Rates über das rückständige Nachtwachgeld des Schopenbrauers Johann Gottfried König.- Verzeichnis der eingenommenen Nachtwachgelder und der davon gedeckten Unkosten für die Jahre 1760 bis 1769.- Projekt der Verordneten der Quartierkammer über das Setzen von Laternen in den Gassen.- Entwurf für die Aufstellung von Laternen in den Haupt- und Nebenstraßen.- Verzeichnis der zum Aufstellen von Laternen bereiten Einwohner.- Aufstellung über jährlichen Tranverbrauch.- Bericht der Polizei über die Verhandlungen mit Handwerkern wegen der Anfertigung von Straßenlaternen.- Ordnung vom Anstecken und Brennen der Lampen in der Stadt Hamburg, 1749 (Druckschrift).- Laternenentwürfe (Skizzen).
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ