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Die Brüder Blicker und Dieter Landschad von Steinach bekunden, dass nach dem Tode ihres Schwagers Volmar Lemlin zu Eichtersheim (Uchtershaim) zwischen dessen Witwe Margarethe von Venningen und ihren zwei Kindern einerseits und Heinrich Stumpf von Asbach (Aspach) von wegen seiner Ehefrau Anna Lemlin und Philipp von Bettendorf von wegen seines Sohnes Ulrich als Tochtermänner, Töchter und Kinder andererseits Irrungen bestanden haben, namentlich auch wegen des Erbes von Volmars vorheriger Ehefrau Anna Landschad, Schwester der Aussteller. Die zweite Partei hat dieses als mütterliches und ahnfräuliches Erbe mit anderen Gütern und 200 Gulden Morgengabe gefordert. Auf Ersuchen der Aussteller haben beide Parteien ihnen die Sache zum gütlichen Entscheid gestellt, der vorsieht: Margarethe von Venningen und die zwei Kinder reichen der Gegenseite für ihre Erbforderungen 700 Gulden oder verschreiben ihnen die Summe bis St. Laurentiustag [10.08.]. Die Hinterlassenschaft Volmars an Fahrhabe, Silbergeschirr und Hausrat teilen sie mit der Gegenseite, wobei Barschaft, Frucht, Wein, Stroh und Heergewäte ausgenommen sind. Damit sollen die Forderungen gegenander abgestellt und die Parteien geschlichtet sein. Bei Kurfürst Philipp von der Pfalz soll eine Bestätigung der Einigung eingeholt werden, zumal Volmars und Margarethes Kinder noch minderjährig sind. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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