Herr Baltasar von der Kere (de Kere), Kanoniker und Offizial der Kurie zu Würzburg (officialis curie Herbipolensis) und die Herren Ludwig von Weier (Weyers), Dekan, und Rudolf von Schernberg (Scherenberg), Kanoniker und Domherr (canonicus et scolasticus) der bereits erwähnten Kirche zu Würzburg und um dieser in dieser Streitsache bestellte Richter (judices delegatos) nehmen die Appellation des Johannes Kriech vom Deutschen Orden (ordinis beate marie virginis theutonicorum), Presbyter und Altarist [in der Kapelle im Hospital zu Mergentheim] (presbyter capellani et possessore eiusdem capellanie) entgegen, der gegen angebliche Ansprüche des Johann Hoffman, Kleriker am Altar der Kapelle zur Hl. Dreifaltigkeit [des Deutschen Ordens] im Hospital zu Mergentheim (elevico de capellania perpetua altaris sanete Trinitate hospitali opidi Mergentheim) Widerspruch einlegt, wobei der bereits erwähnte Johannes Kriech durch Nikolaus Lorengel als Prokurator vor Gericht vertreten wird.
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Herr Baltasar von der Kere (de Kere), Kanoniker und Offizial der Kurie zu Würzburg (officialis curie Herbipolensis) und die Herren Ludwig von Weier (Weyers), Dekan, und Rudolf von Schernberg (Scherenberg), Kanoniker und Domherr (canonicus et scolasticus) der bereits erwähnten Kirche zu Würzburg und um dieser in dieser Streitsache bestellte Richter (judices delegatos) nehmen die Appellation des Johannes Kriech vom Deutschen Orden (ordinis beate marie virginis theutonicorum), Presbyter und Altarist [in der Kapelle im Hospital zu Mergentheim] (presbyter capellani et possessore eiusdem capellanie) entgegen, der gegen angebliche Ansprüche des Johann Hoffman, Kleriker am Altar der Kapelle zur Hl. Dreifaltigkeit [des Deutschen Ordens] im Hospital zu Mergentheim (elevico de capellania perpetua altaris sanete Trinitate hospitali opidi Mergentheim) Widerspruch einlegt, wobei der bereits erwähnte Johannes Kriech durch Nikolaus Lorengel als Prokurator vor Gericht vertreten wird.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {Insert in B 250 U 149}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 250 Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II
Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II >> Spital Mergentheim >> Johannes Kewsch von Schwäbisch Hall (de Hallis), Kleriker der Diözese Würzburg und Notar, beurkundet, daß vor ihm und genannten Zeugen im Neumünster zu Würzburg (in ecclesia sancti Johannis novi monasterium Herbipolensis) der Offizial der Kurie zu Würzburg, Richter (viro domino officialis curie Herbipolensis judice), die Herren Ludwig von Weier (Weyers), Dekan (decanus), Rudolf von Schernberg (de Scherenberg), Kanoniker und Domherr (canonicus et scolasticus) zu Würzburg, als in dieser Auseinandersetzung berufene Richter der Kirche zu Würzburg und Magister Nikolaus Lorengel als Prokurator von Herrn Johannes Kriech, Presbyter des Deutschen Ordens und Altarist in deren Hospital zu Mergentheim (ordinis beate marie virginis presbyter Capelanie altaris sancte Trinitati In hospitali opidi Mergentheim) erschienen sind, wobei der bereits erwähnte Johannes Kriech gegen ein in dieser Auseinandersetzung ergangenes Zwischenurteil in Appellation Tag vorlegt, die wörtlich inseriert wiedergegeben wird.
1460 Januar 21 (die vero lune vicesimaprima mensis Januarii)
Urkunden
Ausstellungsort: Würzburg (Herbipolensis)
Zeugen: Georg Schar, Kanoniker zu St. Johann Neumünster zu Würzburg; Johannes Plümtzart, Rektor in der Diözese Würzburg
Überlieferungsart: Insert
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschrift u. Notariatssignet des Notars
Anmerkungen: Ausf.-Insert in der Urkunde von 1460 Jan. 21 (U 149)
Zeugen: Georg Schar, Kanoniker zu St. Johann Neumünster zu Würzburg; Johannes Plümtzart, Rektor in der Diözese Würzburg
Überlieferungsart: Insert
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschrift u. Notariatssignet des Notars
Anmerkungen: Ausf.-Insert in der Urkunde von 1460 Jan. 21 (U 149)
Johannes Kewsch von Schwäbisch Hall (de Hallis), Kleriker der Diözese Würzburg und Notar, beurkundet, daß vor ihm und genannten Zeugen im Neumünster zu Würzburg (in ecclesia sancti Johannis novi monasterium Herbipolensis) der Offizial der Kurie zu Würzburg, Richter (viro domino officialis curie Herbipolensis judice), die Herren Ludwig von Weier (Weyers), Dekan (decanus), Rudolf von Schernberg (de Scherenberg), Kanoniker und Domherr (canonicus et scolasticus) zu Würzburg, als in dieser Auseinandersetzung berufene Richter der Kirche zu Würzburg und Magister Nikolaus Lorengel als Prokurator von Herrn Johannes Kriech, Presbyter des Deutschen Ordens und Altarist in deren Hospital zu Mergentheim (ordinis beate marie virginis presbyter Capelanie altaris sancte Trinitati In hospitali opidi Mergentheim) erschienen sind, wobei der bereits erwähnte Johannes Kriech gegen ein in dieser Auseinandersetzung ergangenes Zwischenurteil in Appellation Tag vorlegt, die wörtlich inseriert wiedergegeben wird.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
24.04.2026, 12:15 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
- Deutscher Orden (Tektonik)
- Regierung Mergentheim (Tektonik)
- Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II (Bestand)
- Spital Mergentheim (Gliederung)
- Johannes Kewsch von Schwäbisch Hall (de Hallis), Kleriker der Diözese Würzburg und Notar, beurkundet, daß vor ihm und genannten Zeugen im Neumünster zu Würzburg (in ecclesia sancti Johannis novi monasterium Herbipolensis) der Offizial der Kurie zu Würzburg, Richter (viro domino officialis curie Herbipolensis judice), die Herren Ludwig von Weier (Weyers), Dekan (decanus), Rudolf von Schernberg (de Scherenberg), Kanoniker und Domherr (canonicus et scolasticus) zu Würzburg, als in dieser Auseinandersetzung berufene Richter der Kirche zu Würzburg und Magister Nikolaus Lorengel als Prokurator von Herrn Johannes Kriech, Presbyter des Deutschen Ordens und Altarist in deren Hospital zu Mergentheim (ordinis beate marie virginis presbyter Capelanie altaris sancte Trinitati In hospitali opidi Mergentheim) erschienen sind, wobei der bereits erwähnte Johannes Kriech gegen ein in dieser Auseinandersetzung ergangenes Zwischenurteil in Appellation Tag vorlegt, die wörtlich inseriert wiedergegeben wird. (Archivale)