Herzog Albrecht von Bayern-München und Herzog Georg von Bayern-Landshut bekunden, dass etwas Widerwille und Irrung zwischen ihrem "vettern sweher und swager" Kurfürst Philipp von der Pfalz und Graf Johann von Wertheim bestanden hat, wobei die Streitparteien die Schlichtung den Ausstellern mit persönlicher Zusage anheimgestellt haben. Die Herzöge entscheiden, dass Graf Johann jene Personen, die seinen Zoll mit etlichen Zobelfellen (zobelin gefilde) umgangen haben sollen und die sich noch in Gewahrsam befinden, ihrer Verpflichtungen ledig sagt und sie mitsamt den Zobelfellen an den Kurfürsten Philipp in dessen Gewalt überantwortet, der dann nach seinem Gefallen entscheiden soll. Dagegen soll Kurfürst Philipp seine Ungnade wegen aller bisherigen Händel abstellen und dem Grafen für die übergebenen Personen 600 Gulden reichen. Beide Parteien sollen damit geschlichtet sein und erhalten eine Ausfertigung dieses Spruchbriefs.