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Münz-Edikt: Zum Edikt vom 7. März machen sich verschiedene Ergänzungen notwendig. Weiter ist der durch die Juden hervorgerufene Wucher mit Gold- und Silbermünzen verboten (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Münz-Edikt: Zum Edikt vom 7. März machen sich verschiedene Ergänzungen notwendig. Weiter ist der durch die Juden hervorgerufene Wucher mit Gold- und Silbermünzen verboten (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
E 3 B Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Kurfürstentums Hessen[-Kassel]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Kurfürstentums Hessen[-Kassel] >> V Handel und Gewerbe >> 03 Münz- und Währungsangelegenheiten
Kassel, 1763 April 13
Hessen-Kassel
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