Veranlagung zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 1933: Allgemeines und Formulare
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Bü 102
Zugang 1996/069 P 34
S 2208 A; S 2209 A
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten
Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten >> 4. Steuern (S) >> 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) >> 4.2.1 Einkommen- und Lohnsteuer, Kriegszuschlag zur Einkommensteuer, Wehrsteuer, Bürgersteuer >> 4.2.1.4 Veranlagung zur Einkommensteuer (Az.: S 2209 A)
1933-1934
Enthält u.a.:
Richtlinien für die Veranlagung zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 1933; Schätzung gewerblicher Einkünfte bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden auf der Grundlage des Rohgewinns bei sinkender Konjunktur (§§ 11-13 und 19 Einkommensteuergesetz; § 217 Reichsabgabenordnung); Richtsätze der Landesfinanzämter Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart, Würzburg zur Ermittlung des Gewinns nichtbuchführender Gewerbetreibender bei der Veranlagung für 1932, Druck, [7] S.; Einkommensteuerberechnung 1932 und Besteuerung der Aufsichtsratsvergütungen; Auszug aus der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete der Finanzen, der Wirtschaft und der Rechtspflege. Vom 18. März 1933; Verordnung über den Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen vom 30. März 1933; Tabelle für die Einkommensteuer 1932; Auslegung des § 5 Absatz 1 und 2 der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete der Finanzen, Wirtschaft und der Rechtspflege vom 18. März 1933; Berechnungsbogen, Steuerbescheide und Statistik bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer; Auslegung des § 5 Einkommensteuer-Verordnung 1932; Anschreibungen der Veranlagungsergebnisse in der B-Liste sowie statistische Anschreibungen; Abschluss der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerveranlagung für 1933; Wirtschaftsjahr und Steuerabschnitt bei landwirtschaftlichen Einkünften; Richtlinien zur Veranlagung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für 1933 (Veranlagungsrichtlinien für 1933), hg. vom Reichsfinanzministerium, Berlin 1934, Druck, 47 S.; Tabelle für die Einkommensteuer 1933; Gesetz über die Einkommensbesteuerung für 1933 vom 21. Dezember 1933, Druck, 7 S.; Durchführungsverordnung zum Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen (Verschrottungsverordnung) vom 13. Dezember 1933, Druck, [3] S.; Formulare für die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuererklärung
Richtlinien für die Veranlagung zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 1933; Schätzung gewerblicher Einkünfte bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden auf der Grundlage des Rohgewinns bei sinkender Konjunktur (§§ 11-13 und 19 Einkommensteuergesetz; § 217 Reichsabgabenordnung); Richtsätze der Landesfinanzämter Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart, Würzburg zur Ermittlung des Gewinns nichtbuchführender Gewerbetreibender bei der Veranlagung für 1932, Druck, [7] S.; Einkommensteuerberechnung 1932 und Besteuerung der Aufsichtsratsvergütungen; Auszug aus der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete der Finanzen, der Wirtschaft und der Rechtspflege. Vom 18. März 1933; Verordnung über den Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen vom 30. März 1933; Tabelle für die Einkommensteuer 1932; Auslegung des § 5 Absatz 1 und 2 der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete der Finanzen, Wirtschaft und der Rechtspflege vom 18. März 1933; Berechnungsbogen, Steuerbescheide und Statistik bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer; Auslegung des § 5 Einkommensteuer-Verordnung 1932; Anschreibungen der Veranlagungsergebnisse in der B-Liste sowie statistische Anschreibungen; Abschluss der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerveranlagung für 1933; Wirtschaftsjahr und Steuerabschnitt bei landwirtschaftlichen Einkünften; Richtlinien zur Veranlagung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für 1933 (Veranlagungsrichtlinien für 1933), hg. vom Reichsfinanzministerium, Berlin 1934, Druck, 47 S.; Tabelle für die Einkommensteuer 1933; Gesetz über die Einkommensbesteuerung für 1933 vom 21. Dezember 1933, Druck, 7 S.; Durchführungsverordnung zum Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen (Verschrottungsverordnung) vom 13. Dezember 1933, Druck, [3] S.; Formulare für die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuererklärung
1 Bü (1,5 cm)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:42 MEZ
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- Finanzämter (Tektonik)
- Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten (Bestand)
- 4. Steuern (S) (Gliederung)
- 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) (Gliederung)
- 4.2.1 Einkommen- und Lohnsteuer, Kriegszuschlag zur Einkommensteuer, Wehrsteuer, Bürgersteuer (Gliederung)
- 4.2.1.4 Veranlagung zur Einkommensteuer (Az.: S 2209 A) (Gliederung)