Der Bürgermeister und Rat der Stadt Friedrichshafen (Buchhorn) schlichten einen Streit zwischen Priorin und Konvent des Klosters Löwental und Junker Eberhard von Weiler (Wiler) zu Altenburg (Altburg) um den Zehnten für Neurodungen bei Unterlottenweiler (Unterlotenwiler). Von dem großen und kleinen Zehnten, die von den in der Pfarrei Ailingen gelegen Grundstücken erhoben werden, gehören bisher 2/3 dem Eberhard von Weiler und 1/3 dem Kloster. Wegen des strittigen Neuzehnten wird zunächst entschieden, daß diese Verteilung auch für das neu gerodete Land gelten soll. Darüber hinaus wird die Nutzung des Landes jedoch dem Junker zugestanden, der hierfür eine jährlich, jeweils an St. Martin zu leistende Abgabe von 1 Scheffel Weizen und 1 Scheffel Hafer nach Buchhorner Maß an das Kloster abzugeben hat. Das Kloster verzichtet hierfür auf alle weiteren Ansprüche und Rechte an dem neu gerodeten Land. Weiterhin wird vereinbart, daß der Junker seinerseits keine Ansprüche auf den Zehnten für zukünftige Neurodungen erhebt. Eberhard von Wiler und der Vertreter des Klosters, Hans Schnider, Ammann zu Löwental, geloben diese Vereinbarungen zu halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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