Kantengiesser
Vollständigen Titel anzeigen
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3126
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Kantengießer
wahrscheinlich um 1560 (ohne Datum)
Regest: 1) Melchior hat's bisher zum Siebenten (= 7. Teil?) gemacht. Aber den alten gemisten (= gemischten?) Zeug wird halb und halb gemacht. Darauf wird der Adler nicht geschlagen, sondern allein des Meisters Zeichen.
2) Blatner Zinn kommt aus dem Joachimstal aus der Blatten +) hat ... (?) Zeichen. Schlackenwalder ++) ist das gemeine (?) Zinn, hat 3 Lowen (= Löwen?).
3) Grupner +++) Zinn kommt nicht (?) her von Behem (= Böhmen), hat einen Lowen, Rechen und Schaufel und Bickel.
4) Seifenzinn ++++) ist ganz geschlacht zu arbeiten.
5) Sie sollen unter 9 Pfund Zinn 1 Pfund Blei tun, darauf der Adler ... (?) geschlagen werden soll.
6) Der gemist (= gemischt) Zeug ist einem jeden frei. Aber es soll der Adler nicht darauf geschlagen werden.
7) Wenn ein Kantengiesser Bürgern, Bürgerinnen oder Einwohnern hier zu Reutlingen Zinngeschirr mit dem Adler zu kaufen gibt und ihm dasselbe über kurz oder lang ganz oder zerbrochen wiederum zu feilem Kauf gebracht wird, so soll er solchen Zeug das Pfund um 3 ß wieder anzunehmen schuldig sein.
8) Wenn er aber demjenigen, der solchen Zeug bringt, wiederum anderes Geschirr machen soll, ist man ihm von 1 Pfund nur 4 Pfennig zu geben schuldig und soll ihm auch das zehn (= zehnte) Pfund für den Abgang abgezogen werden.
9) Welches Geschirr an der Schau peenfällig (straffällig) befunden wird, das soll 5 Pfund Heller unablässig zu bezahlen gestraft werden.
2) Blatner Zinn kommt aus dem Joachimstal aus der Blatten +) hat ... (?) Zeichen. Schlackenwalder ++) ist das gemeine (?) Zinn, hat 3 Lowen (= Löwen?).
3) Grupner +++) Zinn kommt nicht (?) her von Behem (= Böhmen), hat einen Lowen, Rechen und Schaufel und Bickel.
4) Seifenzinn ++++) ist ganz geschlacht zu arbeiten.
5) Sie sollen unter 9 Pfund Zinn 1 Pfund Blei tun, darauf der Adler ... (?) geschlagen werden soll.
6) Der gemist (= gemischt) Zeug ist einem jeden frei. Aber es soll der Adler nicht darauf geschlagen werden.
7) Wenn ein Kantengiesser Bürgern, Bürgerinnen oder Einwohnern hier zu Reutlingen Zinngeschirr mit dem Adler zu kaufen gibt und ihm dasselbe über kurz oder lang ganz oder zerbrochen wiederum zu feilem Kauf gebracht wird, so soll er solchen Zeug das Pfund um 3 ß wieder anzunehmen schuldig sein.
8) Wenn er aber demjenigen, der solchen Zeug bringt, wiederum anderes Geschirr machen soll, ist man ihm von 1 Pfund nur 4 Pfennig zu geben schuldig und soll ihm auch das zehn (= zehnte) Pfund für den Abgang abgezogen werden.
9) Welches Geschirr an der Schau peenfällig (straffällig) befunden wird, das soll 5 Pfund Heller unablässig zu bezahlen gestraft werden.
Archivale
Bemerkungen: +) Platte, im Fichtelgebirge.
++) Schlaggenwald, Stadt in Böhmen
+++) Graupen, Stadt in Böhmen
++++) Seifenzinn von Zinnseife, sekundärer Lagerstätte von Zinnerz
Im selben Schriftstück Bestimmungen über: Stadtknechte, Goldschmiede, Fundenhirten
überaus flüchtig geschrieben von M. Benedikt Gretzinger I
Genetisches Stadium: Konz.
++) Schlaggenwald, Stadt in Böhmen
+++) Graupen, Stadt in Böhmen
++++) Seifenzinn von Zinnseife, sekundärer Lagerstätte von Zinnerz
Im selben Schriftstück Bestimmungen über: Stadtknechte, Goldschmiede, Fundenhirten
überaus flüchtig geschrieben von M. Benedikt Gretzinger I
Genetisches Stadium: Konz.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ