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Es wird bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz in der Irrung zwischen Bischof Ludwig von Speyer und der Ritterschaft auf dem Kraichgau wegen der alten Konventsherren zu Odenheim auf Ersuchen beider Parteien eine Vereinbarung beredet hat. Artikel betreffen u. a. die Absicht des Bischofs, die alten Herren wieder bis Pfingsten zu Odenheim aufzunehmen, die Kraftlosigkeit und Übergabe ihrer Dispensbriefe an den Abt, den Anfall ihres Eigentums an das Kloster, die Versehung des Klosters mit adligen Mönchen der Observanz und zur Befolgung derselben durch die alten Mönche, die Aufrichtung eines Statuts der vorrangigen Aufnahme von Edlen zu Odenheim und danach von ehrbaren, inländischen Personen, die Bestrafung von müßigen Konventualen durch den Abt oder Bischof von Speyer sowie den Abtrag von einigen beschwerlichen "zeremonialia" durch den Bischof von Speyer zu Ehren der Ritterschaft und der Erlaubnis des Verzehrs von Fleisch zu bestimmten Zeiten, damit die Observanz durch den Adel besser gehalten werde. Die Vertreter der Ritterschaft haben sich Bedenken bis zur nächsten Tagsatzung am 12.03.1492 (uff montag nach invocavit) erbeten, wobei sie dem Kurfürsten Philipp bis dahin zu- oder absagen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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