Johannes von Giech, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums zu Franken, beurkundet: Vor ihm hat Katharina (Keterlin) Goldener von Heidingsfeld (Heytingsfelt) ein Leibgeding, das sie von Abt und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg erworben hat, ihrem Vetter Heinrich Dasant, Bürger zu Heidingsfeld, übertragen. Diese Übertragung erfolgte mit Zustimmung und in Gegenwart des Cellerars des Klosters Berthold Gunther. Heinrich Dasant soll sie dafür auf Lebenszeit mit allem Notwendigen versorgen. Nach ihrem Tod erlischt das Leibgeding und Heinrich Dasant oder seine Erben können deswegen keinerlei Ansprüche mehr an das Kloster stellen. Der geben ist am mitwoch vor dem sontage Letare 1431. Aussteller: Landrichter des Herzogtums zu Franken. Empfänger: Kloster St. Stephan