Graf Otto II. von Oldenburg-Delmenhorst bekundet folgendes: Ritter Heinrich Moylike und seine Frau Hildegunde (Hyldegundis) haben zu ihrem Seelenheil und zu ihrem Angedenken dem Kloster Hude (Hutha) ein Viertel (quadrantem) in Süderbrook (Sutherbroke) bei der Kirche frei vom Zehnten, aber stattdessen drei Viertel [Malter] Hafer zahlend, zum Besitz übertragen und dem Grafen Otto, von dem sie das Viertel Land zu Lehen trugen, für die Hände des Abtes und des Konvents aufgelassen. Der Graf geht nun einen Schritt weiter und schenkt mit Einwilligung seiner Söhne Johann und Christian (des Älteren) dem Kloster das Eigentumsrecht (ius proprietatis). - Er und der Ritter siegeln. Zeugen: Johannes de Croge, Johannes Stumpe milites, item Helmericus Grans, Johannes de Elmelo, Gerhardus de Stelle famuli militares 1299 November 19, Delmenhorst (Datum in Delmenehorst per manus notarii nostri magistri Johannis anno domini MCCXC nono in die beate Elisabeth vidue)
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Graf Otto II. von Oldenburg-Delmenhorst bekundet folgendes: Ritter Heinrich Moylike und seine Frau Hildegunde (Hyldegundis) haben zu ihrem Seelenheil und zu ihrem Angedenken dem Kloster Hude (Hutha) ein Viertel (quadrantem) in Süderbrook (Sutherbroke) bei der Kirche frei vom Zehnten, aber stattdessen drei Viertel [Malter] Hafer zahlend, zum Besitz übertragen und dem Grafen Otto, von dem sie das Viertel Land zu Lehen trugen, für die Hände des Abtes und des Konvents aufgelassen. Der Graf geht nun einen Schritt weiter und schenkt mit Einwilligung seiner Söhne Johann und Christian (des Älteren) dem Kloster das Eigentumsrecht (ius proprietatis). - Er und der Ritter siegeln. Zeugen: Johannes de Croge, Johannes Stumpe milites, item Helmericus Grans, Johannes de Elmelo, Gerhardus de Stelle famuli militares 1299 November 19, Delmenhorst (Datum in Delmenehorst per manus notarii nostri magistri Johannis anno domini MCCXC nono in die beate Elisabeth vidue)
NLA OL, Best. 23, -2 Urk. Nr. 93
NLA OL, Best. 23 Oldenburgische Klöster und Stifter
Oldenburgische Klöster und Stifter >> 6 Urkunden >> 6.2 Zisterzienserkloster Hude >> 6.2.1 Vollständige Urkunden
- 19.11.1299
Enthält: Ausfertigung; lat.; Pergament, 19 x 26 cm; Plica: 2,5 cm; beschädigt. - Rückvermerk: Super tercio quadrante in Suderbrok cum omni iure. - Siegel: nein (2 ab; ehemals an Pergamentpresseln anhängend). - Beilagen: ja. - Druck: OUB 4, Nr. 330 (Regest mit Teilabschrift). - Abschrift: Abschr. 19. Jh.: Leverkus, UB Hude (Slg 80, Best. 296 Nr. 7-1), S. 155f; Abschr. 16. Jh.: Best. 23-2 Ab Nr. 1 fol. 22.
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ
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