Bürgermeister und Rat zu Ulm urteilen, dass das Chorherrenstift St. Michael zu den Wengen (Kläger) den bisher dem Konrad Ruß, Bürger zu Ulm, gehörenden, vor dem Neuen Tor im Krugtal gelegenen Acker wegen seit Jahren ausstehender Zinse und Naturalgülten zu Recht vergantet und dem Ulmer Bürger Endris Würich zugesprochen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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