Bf. Julius (Echter von Mespelbrunn) von Würzburg, Herzog von Franken, bekundet, dass er Hartmann Ulner von Dieburg den halben Teil an Dorf und Gericht Gräfenhausen mit allem Zubehör, der nach dem Tod seines Vaters Ulrich auf ihn und seinen Br. Philipp und nach der Teilung zwischen ihnen auf ihn (Hartmann Ulner) gefallen ist, zu einem Mannlehen verliehen habe unter Vorbehalt seiner (des A.), seiner Nachfolger und des Stifts Lehenschaften, Rechte und Gewohnheiten.