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Johann Philipp (Hannß Philips) von Hutten zu Ramholz (Rameltz)
und Altengronau (Altengrunaw) bekundet, dass er vom Kloster Fulda wie
schon sein Va...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1591-1600
1593 Januar 29
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehenn unnd gebenn zu Fulda Freitags den neun unnd zwantzigsten Januarii im funffzehenn hundert drey unnd neuntzigstenn jahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Philipp (Hannß Philips) von Hutten zu Ramholz (Rameltz) und Altengronau (Altengrunaw) bekundet, dass er vom Kloster Fulda wie schon sein Vater und seine Vorfahren zahlreiche Lehngüter, Zinse, Renten und Gefälle sowie weitere Rechte und Nutzen, die in Veitsteinbach (Veith Steinbach) und im Amt Neuhof (Neuenhoff) liegen, innehat. Nach dem Tod seines Vaters sind diese Besitzungen auf ihn und seinen Bruder Cyriak Eitel von Hutten übergegangen. Beide haben das Erbe brüderlich geteilt, jetzt ist Johann Philipp jedoch alleiniger Besitzer. Den Rechtstitel dieser Güter hat er in den vergangenen Jahren alleine gebraucht. Weiter verkündet Johann Philipp, dass er Maximilian [III.], erwähltem König von Polen, Erzherzog von Österreich, Hochmeister des Deutschen Ordens sowie kaiserlichem Kommissars und Administrator des Klosters Fulda und den Erben des Klosters diese Lehnsgüter verkauft hat. Er bezeugt dies mit einem Schwur (handzeüchenn) und seinem Siegel; außerdem wird ein Güterregister erstellt. Die Kaufhandlung wird im Beisein des fuldischen Statthalters vollzogen. Johann Philipp tut nochmals für sich und seine Erben kund, dass er damit dem Kloster Fulda sein ererbtes Eigentumsrecht (stile dominicum) an diesem Lehen dem Kloster als Lehnsherr wieder zurückgibt. Die Kaufhandlung geschieht in Form eines Erbkaufs, wie er nach geistlichem, weltlichem und Gewohnheitsrecht üblich ist. Über Einnahmen, Umfang und Rechte des Lehns wird ein Zinsregister und eine Auflistung (specificierung) erstellt. Sollte Johann Philipp später bei sich noch andere Dokumente auffinden, die das Lehen betreffen, wird er verpflichtet, diese nicht zurückzuhalten, sondern dem Kloster Fulda zu überstellen, um diesem nicht zu schaden. Die Verkaufssumme beträgt 1000 Gulden fuldischer Währung, je zu 15 Batzen für einen Gulden; Johann Philipp bestätigt den Empfang der Summe. Er bestätigt nochmals den rechtmäßigen Verkauf der Güter bei Veitsteinbach im Amt Neuhof und verpflichtet sich, dass durch ihn und seine Erben künftig keine Einwände gegen dieses Rechtsgeschäft oder das Kloster Fulda erhoben werden. Weiter verzichtet er auf alle Ansprüche und Privilegien, die auf diesem Lehen ruhen. Siegelankündigung. Ankündigung der Unterfertigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Hans Philip von Hutten propria [auf der Plica] / Ciriax Eyttel vonn Hutten propria [auf der Plica])
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Philipp von Hutten, Cyriak Eitel von Hutten
Der 29. Januar 1593 war kein Freitag, sondern ein Sonntag.
Maximilian [III.] war von 1587-1598 erwählter König von Polen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.