Kirchengemeinde Bielefeld - Gustav-Adolf (Bestand)
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4.194
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.01. Kirchenkreis Bielefeld
1937 - 2005
Das Archiv der Ev.-Luth. Gustav-Adolf-Kirchengemeinde Bielefeld (Kirchenkreis Bielefeld) wurde 2006 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst 158 Verzeichnungseinheiten. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1937 bis 2005.Der verhältnismäßig kleine Archivbestand lässt das Geschehen in der 1969 errichteten Kirchengemeinde aufleben. Beginnend mit der zunehmenden Verselbständigung des ehemaligen Gemeindebezirks der Kirchengemeinde Stieghorst seit der Einrichtung einer Pfarrstelle dort im Jahr 1958 werden zentrale Ereignisse wie die Errichtung der Kirchengemeinde oder der Neubau der Kirche in den 1970er Jahren und ihre spätere Ausstattung mit dem Kruzifix und Altar aus der Bielefelder Martini-Kirche gut dokumentiert. Zahlreiche Predigtunterlagen geben aber auch Einblick in die gottesdienstliche Gestaltung. Zeitlich etwas herausragendes Stück inmitten der in den 1950er Jahren einsetzenden Überlieferung ist das Krankenpflegetagebuch der Gemeindeschwesternstation in Stieghorst (1937-1956).Da die in Stehordnern abgelegten Akten kaum Einbindung in einen Registraturplan aufwiesen, bot sich eine einheitliche Neuordnung in Anlehnung an die vorgefundene Ordnung an, wie sie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.194 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.194 Nr. ...".Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 165f.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev.-Luth. Gustav-Adolf-Kirchengemeinde Bielefeld (Kirchenkreis Bielefeld) wurde 2006 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst 158 Verzeichnungseinheiten. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1937 bis 2005.
Der verhältnismäßig kleine Archivbestand lässt das Geschehen in der 1969 errichteten Kirchengemeinde aufleben. Beginnend mit der zunehmenden Verselbständigung des ehemaligen Gemeindebezirks der Kirchengemeinde Stieghorst seit der Einrichtung einer Pfarrstelle dort im Jahr 1958 werden zentrale Ereignisse wie die Errichtung der Kirchengemeinde oder der Neubau der Kirche in den 1970er Jahren und ihre spätere Ausstattung mit dem Kruzifix und Altar aus der Bielefelder Martini-Kirche gut dokumentiert. Zahlreiche Predigtunterlagen geben aber auch Einblick in die gottesdienstliche Gestaltung. Zeitlich etwas herausragendes Stück inmitten der in den 1950er Jahren einsetzenden Überlieferung ist das Krankenpflegetagebuch der Gemeindeschwesternstation in Stieghorst (1937-1956).
Da die in Stehordnern abgelegten Akten kaum Einbindung in einen Registraturplan aufwiesen, bot sich eine einheitliche Neuordnung in Anlehnung an die vorgefundene Ordnung an, wie sie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.194 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.194 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):
Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 165f.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev.-Luth. Gustav-Adolf-Kirchengemeinde Bielefeld (Kirchenkreis Bielefeld) wurde 2006 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst 158 Verzeichnungseinheiten. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1937 bis 2005.
Der verhältnismäßig kleine Archivbestand lässt das Geschehen in der 1969 errichteten Kirchengemeinde aufleben. Beginnend mit der zunehmenden Verselbständigung des ehemaligen Gemeindebezirks der Kirchengemeinde Stieghorst seit der Einrichtung einer Pfarrstelle dort im Jahr 1958 werden zentrale Ereignisse wie die Errichtung der Kirchengemeinde oder der Neubau der Kirche in den 1970er Jahren und ihre spätere Ausstattung mit dem Kruzifix und Altar aus der Bielefelder Martini-Kirche gut dokumentiert. Zahlreiche Predigtunterlagen geben aber auch Einblick in die gottesdienstliche Gestaltung. Zeitlich etwas herausragendes Stück inmitten der in den 1950er Jahren einsetzenden Überlieferung ist das Krankenpflegetagebuch der Gemeindeschwesternstation in Stieghorst (1937-1956).
Da die in Stehordnern abgelegten Akten kaum Einbindung in einen Registraturplan aufwiesen, bot sich eine einheitliche Neuordnung in Anlehnung an die vorgefundene Ordnung an, wie sie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.194 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.194 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):
Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 165f.
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
05.11.2025, 1:59 PM CET
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