Äbtissin Elisabetha und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt beurkunden, dass sie Veit Eberlen zu Bachmaier, ehelicher Sohn des Matthis Eberlen und der Madlena Rommayer, gegen Zahlung einer Summe Geldes in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannten Veit, dessen Nachkommen und Erben von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren, dieselben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen. Auch gestatten sie dem Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm, Bürger-, Stadt- oder Markrecht bei Reichs- oder Herrenstädten, in Flecken "oder vf dem landt" anzunehmen, wo immer es ihm beliebt, wobei er von des Klosters Seite keinerlei Behinderung gewärtigen muss, da die Ausstellerinnen hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihm verzichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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