Kaiser Leopold II. bekundet, dass er den Brüdern Friedrich Karl Gustav Casimir und Ludwig Eberhard von Gemmingen zu Bürg, nachdem diese ihren Vater Casimir von Gemmingen zu Bürg bereits in frühester Jugend verloren und seither unter der vom Odenwälder Ritterdirektorium bestellten Vormundschaft Otto Heinrich und Eberhard Friedrich von Gemmingens sowie ihrer Mutter Klara, geb. von Gemmingen, gestanden haben, bis zur Aufnahme ihrer Studien von der Mutter in Bürg erzogen wurden, auf Befürwortung seitens der Odenwälder Reichsritterschaft die "venia aetatis" erteilt hat. Pön: 20 Mark lötigen Goldes, je zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und an die Brüder von Gemmingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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