Erwin Lewe von Steynfurt und Johann von Beldirsheim zu Bockenberg wohnend, Ratsleute, bestimmen, daß eine Frau, genannt die Mudingen, mit Kind und dessen Nachkommen dem Philipp von Valken gehört und nicht dem Wenzel von Clehen und dessen Bruder Johann. Sie treffen ferner Bestimmungen über ein Burglehen zu Butzbach, das Wenzel und Johann von Clehen von Philipp von Valken haben sollen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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