Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er die Eigenleute und Güter der Brüder Heinrich, Johann und Friedrich von Pyrmont, aus besonderer Gnade und ihrer erwiesenen Dienste wegen, für 10 Jahre in seinen besonderen Schirm genommen hat, namentlich zu und in den Dörfern Dörrebach, Seibersbach (Siferßbach), Schönburg (Schonenburg), Leiningen, Schwall, Karbach, dem Oberdorf zu Hirzenach, "Messenbronn" [Maitzborn?], Todenroth (Dodenrat), Schauren und Walhausen (Waldenhusen), Frankweiler, Beltheim, "Meinßhusen" [Morshausen?] und Beulich, Herschwiesen, Udenhausen, Nörtershausen (Nonterßhusen), Hof und Mühle bei Treis, sowie alles, was die Brüder auf dem Hunsrück besitzen. Der Aussteller versichert, die Leute mit Hab und Gut zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Die Eigenleute, die Johann und Heinrich von Pyrmont in den Dörfern zustehen, haben dem Pfalzgrafen als Schirmherrn gehuldigt. Für den Schirm soll jeder der Eigenleute zu Martini dem pfalzgräflichen Truchsessen zu Kirchberg jeweils 1/2 Malter Hafer Bopparter Maß reichen. Der Pfalzgraf und Johann oder Heinrich von Pyrmont können den Schirmvertrag unter einjähriger Ankündigung aufsagen. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute, Landschreiber, Truchsessen und Untertanen um Beachtung und Umsetzung an. Darunter Vermerk, dass die Brüder von Pyrmont ihren Reversbrief mit drei anhängenden Siegeln am selben Tag gegeben haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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