Entlassung aus dem württembergischen und Aufnahme des Josef Mayer in den österreichischen, des Johann Traum in den saarländischen, des Gottlieb Müller und Johannes Rupp in den preussischen, des Felix Joseph Maier in den elsass-lothringischen und des Felix Kober in den schweizerischen Staatsverband

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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