Hartlieb der Fischer (Vischär) zu Mettenheim und seine Ehefrau übergeben den Kirchenpröpsten der Stadtpfarrkirche St. Nikolaus ein Gut zu Mettenheim zu freiem Eigen, behalten sich und ihren Erben jedoch die Nutznießung gegen die Leistung von jährlichen Abgaben vor. S: Heinrich Helfendorfer, Propst zu Altmühldorf

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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