Bergordnungen und andere Ordnungen (Buch gedruckt und handschriftlich) - Der fürstlichen, freien und löblichen Bergwerke am Zellerfeld, Burgstädte und Clausthalern als wohl zum Andreasberger, am Todtenberge, Tambach und Knieberge, samt allen anderen umliegenden Gebirgen und Tälern und eingeleibten Silber-, Blei- und Kupferbergwerken in den Gebirgen und Tälern (1689)
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Bergordnungen und andere Ordnungen (Buch gedruckt und handschriftlich) - Der fürstlichen, freien und löblichen Bergwerke am Zellerfeld, Burgstädte und Clausthalern als wohl zum Andreasberger, am Todtenberge, Tambach und Knieberge, samt allen anderen umliegenden Gebirgen und Tälern und eingeleibten Silber-, Blei- und Kupferbergwerken in den Gebirgen und Tälern (1689)
NLA HA, BaCl Hann. 84a, Acc. 30 Nr. 30
Organisations- und Aktenzeichen: XII D 1 11 a
NLA HA, BaCl Hann. 84a Berg- und Forstamt Clausthal - Berg- und Hüttenwesen (BaCl)
Berg- und Forstamt Clausthal - Berg- und Hüttenwesen (BaCl) >> 1 Genereller Teil >> 1.4 Gesetze, Verordnungen, Ausschreiben
1544-1715
Enthält: Anhang der Grubenhagischen Bergordnung (Seite 141); Eines Zellerfeldischen Forstschreibbesoldung und Akkidenten bestehen in folgenden Punkten (Seite 329); Geschichte der im Fürstentum Braunschweig am Harz gelegenen Bergwerke (Bergchronik) von Pastor Hardanus Hake (1572) (Seite 403 - 737); Goslarsche Bergverordnung (1544), (Seite 747); Hochfürstliche Brandenburgische Bergordnung (1715), (Seite 767); Mansfelder Bergordnung (1673), (Seite 879); Fürstliche Braunschweig-Lüneburgische Forstordnung (Seite 975)
Verzeichnung
Die Akte lagert im Bergarchiv Clausthal (BaCl).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 13:31 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik)
- Gliederung (Tektonik)
- 1 Staatliche Bestände (Tektonik)
- 1.11 Kurfürstentum/Königreich Hannover (Tektonik)
- 1.11.7 Bergverwaltung (Tektonik)
- 1.11.7.2 Mittlere Landesbehörden (Tektonik)
- Berg- und Forstamt Clausthal - Berg- und Hüttenwesen (BaCl) (Bestand)
- 1 Genereller Teil (Gliederung)
- 1.4 Gesetze, Verordnungen, Ausschreiben (Gliederung)