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König Wenzel gebietet Augsburg, Ulm und Konstanz und den anderen Städten in Ober- und Niederschwaben, daß sie gemäß dem Vertrag zu Mergentheim die von Esslingen, Aalen und Reutlingen anhalten, den Grafen Eberhard II. an seinen Besitzungen nicht zu irren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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