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Sache Moll ./. Lobach
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Enthält: Zur Sache Moll ./. Lobach, siehe Nr. 88: Der streitige Brunnen liegt hinter dem Hause des verstorbenen Henrich Stael und gegenüber der Hoftür des Klägers. Bolandts Haus gehört jetzt der Witwe Stael, Winters Haus gehört jetzt dem Kläger Moll. Als Zeugen werden benannt: Johan Bisping, Rentmeister in Vechta; Elisabeth Bisping, Witwe Henrich Mowe in Vechta; Bierschroder (?) Johan Kleikampf; Weinschroder (?) Johan Westhaus; Aleke, Witwe des M. Rudolphi, Schulmeisters im Dom. Erwähnt werden Jobst Beisenborg, Johan Meiners und Johan von Dincklage, Richter in Vechta. Als Zeugen werden vernommen: 1) Hörsterpförtner Henrich Kock, 50 - 60 Jahre alt, hat bei Niehus in Lobachs Haus gewohnt; Peter Westhaus war früher Einwohner des Hauses des Moll; 2) Kleinschnitzler Albert Gyse, 75 Jahre alt; 3) Weinhändler Borchardt Lendeken, 44 Jahre alt, Kohaus hat in Molls Haus gewohnt; 4) Anna von Dören, Frau Henrich Kock, 60 Jahre alt; Hans Jörgens hat früher in Bispings, jetzt Staels Haus gewohnt. Johan Bisping wohnt im großen Ganten; 5) ???herr Henrich Bisping aus Köln, 60 Jahre alt; die Frau des Klägers ist die Tochter des Halbbruders seines Vaters, Kaspar Bisping in Münster ist sein Bruder.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.