Bericht des Erfurter Stadtrats in einer bürgerlichen Prozeßsache, worin er anzeigt, dass Appellationen von einem Ratsbescheid in zweiter Instanz nicht an das kurfürstliche Hofgericht, sondern an die Ältesten, Meister und Viere (Vierherren) gehen müsse, nebst dem Bericht des Schultheißen deshalb an den Mainzer Kurfürsten

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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