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Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Land Hessen >> Verfassungsorgane und oberste Landesbehörden >> Hessische Landesregierung
ab 1945
Enthält: Ministerbüro: Tarifrechtliche Fragen, Haushalt, Sozialpolitik.
Zentralabteilung, Rechts- und Planungsabteilung (ab 1980 Abt. VI): Personal- und Haushaltssachen.
Arbeits- und Sozialpolitik (Abt. I): Durchführung von Gesetzen, Sozial- und Rentenversicherungsangelegenheiten, Sozial- und Arbeitsgerichte.
Sozialhilfe und Wohlfahrtspflege (Abt. II, ab 1995 Abt. IV des MFAS): Sozial-, Jugend-, Familien- und Altenhilfe, Kriegsopfer-, Behindertenfürsorge, freie Wohlfahrtspflege, Jugendbildung.
Abt. IV (Abt. IV, ab 1995 Abt. IX des MUEJFG): Flüchtlinge und Aussiedler (Versorgung, Rückführung, Eingliederung), Kriegsgeschädigte, Lastenausgleich.
Gesundheitswesen und Sport (Abt. III): Gesundheitsämter, Krankenhauswesen, Unfallhilfe, Heilberufe, Sportförderung, Investitionsplanung Sport.
Technische Überwachung und des Umweltschutzes (Abt. I, III, 1995 Abt. V des MFAS): Gewerbeaufsicht, Luftreinhaltung, Lärmschutz,. Lebensmittelüberwachung.
Landtag und nachgeordneter Bereich.
Gesondert behandelt werden die Akten zu den Dorfgemeinschaftshäusern.
Bestandsgeschichte: Regelmäßige Aktenablieferungen seit 1951 (Zugang 9/1951).
Geschichte des Bestandsbildners: Das Ministerium für Arbeit und Wohlfahrt wurde am 16.10.1945 mit Wirkung zum 1.11.1945 errichtet. Zu den Abteilungen für Arbeitsangelegenheiten und Arbeitsplatzbeschaffung, Sozialversicherung und Versorgungsangelegenheiten, Fürsorge, Wohnungs- und Siedlungswesen kam 1947 das Landesamt für Flüchtlinge, das den Staatskommissar für das Flüchtlingswesen ablöste, hinzu (StAnz. 1948 S. 44, StAnz. 1948 S. 282).
Als 1949 das Flüchtlingswesen und der Bereich Wohlfahrt an das Innenministerium überging, wurde das verbleibende Ressort am 1.11.1949 zum Ministerium für Arbeit, Landwirtschaft und Wirtschaft (das sog. 'Mammutministerium') mit den drei Hauptabteilungen A (Arbeit mit den Aufgabenbereichen Sozialpolitik und Sozialversicherung), L (Landwirtschaft mit Agrarpolitik, Erzeugung und Forsten) und W (Wirtschaft mit den Bereichen Wirtschaft, Handel und Verkehr) umgebildet. 1952 bis 1955 kam zur Zentralabteilung eine eigene Rechtsabteilung hinzu. Im Januar 1953 wurde das Landwirtschaftsressort zu einem selbständigen Ministerium erhoben und sechs Jahre später (1959) erhielten die Bereiche Wirtschaft und Verkehr ein eigenes Ressort. Das aus der Abteilung Arbeit hervorgehende Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen (1959-1969) übernahm zu den Abteilungen für Arbeit und Soziales mit den Aufgabenbereichen Sozialpolitik, Sozialversicherung, Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht und Technische Überwachung vom Innenministerium die Abteilungen öffentliches Gesundheitswesen, Veterinärwesen, Fürsorge und Jugendwohlfahrt, die in der V. Wahlperiode auf vier Abteilungen verteilt wurden: Zentralabteilung, Arbeits- und Sozialpolitik mit Sozialversicherung und Gewerbeaufsicht, Volkswohlfahrt und Gesundheits- und Veterinärwesen. Als 1969 die Bereiche Wiedergutmachung, Vetriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte sowie Lastenausgleichsangelegenheiten vom Innenressort zum Arbeits- und Sozialressort zurückgeführt wurden und das Gesundheitswesen auch die Zuständigkeit für Sport und Freizeit erhielt (1979 der Planungsabteilung zugewiesen), wurde das Veterinärwesen an das Ministerium für Landwirtschaft und Forsten abgegeben. Neu eingerichtet wurde eine Abteilung P für Planung, Koordination und Finanzwesen. Das Ministerium wurde ab 22.10.1969 zunächst in Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheitswesen und ab dem 8.12.1969 in 'Der Hessische Sozialminister' umbenannt.
Die 1980er Jahre brachten weitere Aufgabenzuwächse. So wurden 1983 die bisher 6 Abteilungen durch eine siebte für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen ergänzt, zu der 1987 noch die Abteilung für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht und Sicherheitstechnik trat. 1991 wurde das Ministerium schließlich geteilt: Das Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit übernahm die Aufgabenbereiche Wiedergutmachung, Wohlfahrt, Familien-, Frauen-, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheit, Flüchtlinge, Vertriebene etc., Lastenausgleich sowie Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen, während dem Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Frauen-, Arbeits- und Sozialpolitik und ab 1995 auch für Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz zugewiesen wurde. In jedem Teil wurden Planungs- und Finanzierungsaufgaben, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten jedoch wieder an einer Zentralstelle zusammengefasst. Bei der erneuten Umstrukturierung der Staatsministerien 1995 erhielt das MJFG die Ressorts Umwelt und Energie (Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Atomaufsicht und Strahlenschutz und Energie), so dass es nunmehr aus 10 Abteilungen besteht.
Sitz der Behörde
1948 Bertramstraße 3
1950 Frankfurter Straße 8, Gutenbergstraße 4, Humboldtstraße 11
1955 Kaiser-Friedrich-Ring 75 (Landeshaus)
1959 Adolfsallee 49-53, Luisenstraße 13
1980 Adolfsallee 53 und 59
1983 Dostojewskistraße 4
1989 Dostojewskistraße 4, Hölderlinstraße 1-3, Luisenstraße 13, Rückertstraße 4
1991 Dostojewskistraße 4, Hölderlinstraße 1-3, Luisenstraße 13, Rückertstraße 4 (MJFG) Dostojewskistraße 4, Hölderlinstraße 1-3, Luisenstraße 13, Gustav-Freytag-Straße 1 (MF AS)
1995 Mainzer Straße 80, 98-102, Dostojewskistraße 4, Hölderlinstraße 1-3, Rückertstraße 4, Luisenstraße 13 (MUEJFG) Dostojewskistraße 4 (MFAS)
(Stand: 1997)
Bezeichnung (Minister):
bis 05.02.2009: Hessisches Sozialministerium (Silke Lautenschläger)
ab 05.02.2009: Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit (Jürgen Banzer)
Zusatzinformationen: Verweise auf andere Bestände:
Zusatzinformationen: Vereinzelte Abgaben an Best. 500 (Hessischer Landtag) und an die Bibliothek. Für die Zeit der Vereinigung der Ressorts siehe auch Best. 507 (Wirtschaftsministerium) und Best. 509 (Landwirtschaftsministerium). Vorgänger- und Nachfolgebehörde für die Aufgabenbereiche Flüchtlingswesen, Lastenausgleich, Fürsorge-, Gesundheits- und Veterinärwesen sowie für Dorfgemeinschaftshäuser und Sport ist das Hessische Innenministerium (Best. 503).
ca. 610 lfm
Bestand
Literatur: Großhessisches Arbeitsministerium, Ein Jahr Großhessisches Ministerium für Arbeit und Wohlfahrt, Wiesbaden 1946.
Literatur: Albin Gladen, Geschichte der Sozialpolitik, Wiesbaden 1974.
Literatur: Herrmann-Joseph Bausch, Bericht über einen Besuch des Hessischen Sozialministeriums, Wiesbaden 1978.
Literatur: Sabine Schafferdt, Prüfungsarbeit 1992 (mit besonderer Berücksichtigung der Abteilung für Sozialhilfe und Wohlfahrtspflege).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.