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Vormundschaft über das unehelich geborene Kind einer seit 29.07.1938 geschiedenen Reichsbahngehilfin in Dessau wegen Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes durch den damaligen Ehemann
Vormundschaft über das unehelich geborene Kind einer seit 29.07.1938 geschiedenen Reichsbahngehilfin in Dessau wegen Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes durch den damaligen Ehemann
Enthält u.a.: Mitteilung über das Urteil vom 04.11.1939 des Amtsgerichts, dass das Kind kein eheliches Kind ist. - Anerkennung der Vaterschaft durch den Kindesvater. - Eheschließung erfolgte am 02.04.1940 in Dessau.