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Vormundschaft über das unehelich geborene Kind einer seit 29.07.1938 geschiedenen Reichsbahngehilfin in Dessau wegen Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes durch den damaligen Ehemann
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Vormundschaft über das unehelich geborene Kind einer seit 29.07.1938 geschiedenen Reichsbahngehilfin in Dessau wegen Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes durch den damaligen Ehemann
Enthält u.a.: Mitteilung über das Urteil vom 04.11.1939 des Amtsgerichts, dass das Kind kein eheliches Kind ist. - Anerkennung der Vaterschaft durch den Kindesvater. - Eheschließung erfolgte am 02.04.1940 in Dessau.