Das Landgericht Würzburg bestätigt durch Jörg von Rindsberg, Domherrn und Landrichter, die zwei demselben vorgelegten Vermächtnisbriefe: der eine von Hans von Hardheim, worin derselbe seiner Hausfrau Elsen Leblein 1500 fl. vermacht (3. Jan 1449), der andere, worin Frau Else ihrem Ehemann Hans von Hardheim alle ihre eigentümliche und etwa noch zu erbende Habe vermacht mit Ausnahme von 154 fl., welche sie der Frühmesse zu Bödigheim für eine Gedächtnisfeier stiftet (4. Jan. 1450).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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