Hans Butz, Wirt beim Sauerbrunnen, B. zu Göppingen, wegen Übertretung einer geschworenen Urfehde [vgl. UF 1252] erneut daselbst gef., wird nach Fürbitten seiner derzeit schwangeren Ehefrau und guter Freunde abermals auf künfitges Wohlverhalten hin aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, von nun an weder feiertags noch werktags offene oder heimliche Zechen zu besuchen, sich feiertags mit einer ziemlichen Zeche zu begnügen, die Nacht nicht mehr ohne Erlaubnis der Obrigkeit außerhalb seines Hauses zu verbringen, jegliches Spiel zu meiden, sich gegenüber seiner Ehefrau wohl und gegenüber der Oberkeit gehorsam zu verhalten, seine Atzung und sonstige Kosten zu bezahlen und schwört U.