Kaspar Kridel aus Gächingen, mit einer Geldstrafe von 6 fl belegt, weil er zur Zeit der Bauernunruhen des öfteren dem Wild nachgegangen war und zwei Stück geschossen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Bernhard Henis aus Bleichstetten als Bürgen, der bei Übertretung dieser Verschreibung der Herrschaft bzw. dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung 30 fl bezahlen soll.