Klage gegen den am 8. Mai 1616 erfolgten Überfall des französischen Kapitäns Mattheus Bataille und seiner bewaffneten Berittenen auf das Dorf Kruft (Kr. Mayen) und den dazugehörigen Pommerhof (zwischen Kruft und Plaidt gelegen) zur Eintreibung von Kontributionen. Der Kapitän habe ein erzbischöfl. Patent vorgewiesen, wonach er sich des Ortes bemächtigen durfte, bis die Kontributionen erlegt worden seien. Dadurch sei die „superioritas“ des Klägers über die Herrschaft Laach verletzt worden. Der überfallene Ort der Herrschaft Laach läge außerdem in kurtrierischem Territorium.
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Klage gegen den am 8. Mai 1616 erfolgten Überfall des französischen Kapitäns Mattheus Bataille und seiner bewaffneten Berittenen auf das Dorf Kruft (Kr. Mayen) und den dazugehörigen Pommerhof (zwischen Kruft und Plaidt gelegen) zur Eintreibung von Kontributionen. Der Kapitän habe ein erzbischöfl. Patent vorgewiesen, wonach er sich des Ortes bemächtigen durfte, bis die Kontributionen erlegt worden seien. Dadurch sei die „superioritas“ des Klägers über die Herrschaft Laach verletzt worden. Der überfallene Ort der Herrschaft Laach läge außerdem in kurtrierischem Territorium.
AA 0627, 3308 - L 5/5
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1616 - 1644 (1616 - 1618)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johannes Schweitzer, Abt des Klosters zum Laach (heute Maria Laach, Kr. Mayen), und Konvent Beklagter: Erzbischof Ferdinand von Köln und seine heimgelassenen köln. Statthalter und Räte Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Philipp Hirt(t)er (Hürtter) 1616 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Konrad Lasser 1617 Prozeßart: Mandati de avocando milite sine clausula Instanzen: RKG 1616 - 1644 (1616 - 1618) Beschreibung: 1 cm, 19 Bl., lose; Q 1 - 7, 8* und 9*, es fehlt Q 10*. Lit.: Jul. Wegeler, Das Kloster Laach. Geschichte und Urkunden-Buch, Bonn 1854, S. 169.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:25 MESZ