Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass in der Streitsache zwischen Elisabeth von Hohenstein (geborn von Hoenstein), Ehefrau des Doktors Jakob Merswin, einerseits und Philipp Sturmfeder für sich und seinen Bruder Friedrich andererseits die Parteien persönlich vor seinem Hofrichter Hermann Boos von Waldeck, Hofmeister, und anderen verordneten Räten erschienen sind. Elisabeth bringt vor, dass ihr verstorbener Ehemann Engelhard von Neipperg (+), Ritter, sie auf Schloss Altwiesloch, Schatthausen (Schadhusen), Dielheim (Tuwelicheym) und Baiertal mit zugehörigen Höfen, Gütern, Leuten usw. bewittumt habe, ihr dazu einen Beisitz an seiner hinterlassenen, liegenden wie fahrenden Habe eingeräumt habe. Vor dem Heidelberger Hofgericht und an anderen Gerichten sei sie von den Gläubigern ihres Ehemanns Engelhard, der "vil schuld" hinterlassen habe, um die austehenden Schulden und von den nächsten Verwandten des Verstorbenen (nesten frund unnd erben) über das Erbe vielfach verklagt worden. Diese behaupten, dass sie ihren Besitz durch die Verrückung ihres Ehestuhls wegen der Heirat mit Jakob Merswin verwirkt hätte, sie die Schulden von der Fahrhabe bezahlen und den Rest an die Erben abtreten solle. Da Elisabeth als "frauen bild" schwerlich die Rechtsangelegenheit bestreiten könne, sie keine Erben habe, sie zudem aus den Gütern entsetzt worden sei, die langanhaltenden Händel dem Schloss Wiesloch und seinen Zugehörungen schädlich seien, sie auch befürchten müsse, weiteres zu verlieren, will sie nunmehr gütlich den Brüdern Philipp und Friedrich Sturmfeder ihr Wittum, ihren Beisitz und alle Rechte an Wiesloch und Zubehör abtreten, auch mitsamt des ihr von Engelhard zugestandenen Silbergeschirrs und des von ihr in die Ehe eingebrachten Guts. Dagegen soll die Gegenpartei alle Schulden übernehmen und ihr ihren Anteil an einem Leibgeding, namentlich jährlich 40 Gulden auf dem Markgrafen von Baden, reichen. Elisabeth leistet vor Gericht Verzicht auf die beschriebenen Güter und überträgt sie unwiderruflich an Philipp und Friedrich Sturmfeder. Das von den Sturmfedern rechtlich erlangte Silbergeschirr, so wie Elisabeth oder Engelhard es gehabt oder geerbt haben und wie es ihr derzeitiger Ehemann Jakob Merswin an dessen Bruder versetzt hat, soll Elisabeth zur Hälfte zum Gebrauch auf Lebtag zugestellt werden; nach ihrem Tod soll es an die Brüder fallen. Es folgt eine ausführliche Auflistung des Silbergeschirrs, u. a. Becher, Ringe und Kannen. Teile davon sollen Heinrich und Kuno von Hattstatt erhalten, andere Teile hat ihr Daniel von Müllenheim (Milheim) versetzt. Die Brüder Sturmfeder versprechen die Übernahme von Engelhards Schulden und laufender Rechtsprozesse. Elisabeth schwört nach Aufklärung über ihre Rechte nach Kaiser Hadrian und dem Senatus consultum Velleianum die Einhaltung dieser Artikel vor Gericht, zur größeren Sicherheit bekräftigt das Gericht auf ihr Ersuchen den Vertrag. Philipp Sturmfeder versichert, auch für seinen Bruder, die Einhaltung. Es folgt ein "zettel" des Hausrats mit ausführlicher Auflistung "von stuck zu stuck", u. a. von Betten, Tüchern, Geschirr, Schüsseln und weiteren Habseligkeiten. Kurfürst Philipp von der Pfalz kündigt das Siegel seines Hofgerichts an.