Die Bürgerschaft zu Rust schlägt ihrer Herrschaft vor, statt der bisherigen Sitte, wonach jeder Bürger selbst zur Nachtwache verpflichtet ist, nunmehr von jedem Bürger jährlich 1 RT zu erheben und davon acht Mann zu unterhalten, welche gegen ein Salär von 20 fl. bis 2 Louis d'or diese Wache übernehmen würden, nämlich Andreas Koch, Silvester Wemlinger, Landelin Mehrstetter, Konrad Sattler, Jakob Koch, Sebastian Stern, Hans Feldmann und Georg Meyer, auch mit obrigkeitlicher Einwilligung die Bürgerschaft dazu gehört, welche das Vorhaben gutgeheißen und die Aussteller beauftragt hat, den Konsens dazu einzuholen. Mit Dorsalvermerk des Franz Friedrich Sigmund August Böcklin von Böcklinsau vom 22. November zu Rust, dem das Schreiben am 21. November vorgelegt worden war: er stimmt dem Gesuch zu, vorbehaltlich seines Einspruchrechtes und mit der Auflage, dass die Nachtwache eine beständige sein muss und die Wachtmänner die obrigkeitliche Wachtordnung einzuhalten haben.