Die kurfürstliche Kanzlei zu Arnsberg gibt bekannt, daß sich die kurfürstlichen Kommissare in Sachen Bredelar gegen Padberg dahingehend entschieden hätten, die zwischen dem Judenhell und Schmalental vormals gesetzten Steine solange als Grenze gelten zu lassen, bis die von Padberg dort andere Steine nachgewiesen hätten. Arnsberg

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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