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Bürgermeister, Schöffen und Bürger von Fulda bekunden für sich
und ihre Erben, dass sie von Heinrich [von Kranlucken], Abt [von Fulda],
Dekan Diet...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1364 Mai 5
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis geburt dryzenhundert iar in dem vier und sechzigistin iare an Suntage nach sent Walpurge tage
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bürgermeister, Schöffen und Bürger von Fulda bekunden für sich und ihre Erben, dass sie von Heinrich [von Kranlucken], Abt [von Fulda], Dekan Dietrich und dem Konvent von Fulda eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten haben. Sobald der dort behandelte Zins wiedergekauft oder eingelöst wird, soll die vorliegende Urkunde ungültig sein. Heinrich und der Konvent sollen wie vorher ihre Pfründe von den Ausstellern der Urkunde erhalten. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1364 Mai 5: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Dekan Dietrich und der Konvent von Fulda bekunden, dass sich der Bürgermeister, die Schöffen und die Bürger von Fulda verpflichtet haben, für Heinrich, Dietrich und den Konvent den Gelnhäuser Bürgern Hartmann von Crainfeld (Krynfelt), Berthold Brueman [?], Konrad Momistedt [?] sowie deren Ehefrauen und Erben jährlich einen Zins von 204 Pfund Heller Gelnhausener Währung zu zahlen. Diese Summe soll mit der jährlichen Pfründe von 200 Pfund Heller, die die Fuldaer an Heinrich, Dietrich und den Konvent zahlen müssen, verrechnet werden. Siegelankündigung des Abtes Heinrich und des Dekans Dietrich. (Nach Cristis geburt dryzenhundert iar in dem vier und sechzigistin iare an Suntage nach sent Walpurge tage). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Stadt Fulda
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 120v, 121r
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.