Entnazifizierungsakten (Bestand)
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NLA AU, Rep. 250
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Staatliche Aktenbestände >> 1.1.4 Zentralbehörden und Mittelinstanzen (bis 1978)
1945-1964
Bestandsgeschichte: Der Bestand "Entnazifizierung" umfasst alle Personen in Ostfriesland, die nach Kriegsende die von der britischen Militärregierung angeordnete Entnazifizierung durchlaufen haben. Der Bestand erfasst damit die meisten der in der Öffentlichkeit wirkenden Personen der Nachkriegszeit Ostfrieslands.
Die Akten umfassen in der Regel den Antrag auf Entnazifizierung mit persönlichen Angaben, den Bescheid der Einstufung durch die Militärregierung oder durch den Ausschuss des Kreises ("opinion sheet"), evtl. angemeldete Widersprüche und Leumundszeugnisse. Verfahren, die in die Berufung gingen, wurden vor dem Berufungsausschuss bei der Bezirksregierung Aurich verhandelt.
Die Titelaufnahme erfolgte über einen langen Zeitraum von ca. 10 Jahren durch verschiedene ABM-Kräfte. Anfangs wurden die einzelnen Fälle in ein manuelles Formblatt eingetragen. Ab 1995 erfolgte dann ein Übertrag in die EDV. Die Aufnahmen sind sehr unterschiedlich, auch bedingt durch die verschiedenen Stufen des Programms AIDA. Spätere Aufnahmen erfolgten sofort anhand der einzelnen Akten. Durch die Aufnahme nach Formblatt wurden nicht alle Möglichkeiten der späteren Aufnahmen abgedeckt, wie beispielsweise die umfangreichere Erfassung der Mitgliedschaften in den unterschiedlichen NS- Organisationen. Dies konnte bei der Fülle der Daten bei der nachträglichen Überprüfung nicht abgestellt werden und sollte aber, insbesondere bei statistischen Auswertungen, beachtet werden.
Ab 2004 erfolgte durch Frau Töpfer in Zusammenarbeit mit dem IZN ein Export aller Teilbestände in AIDA 2.0. Bei frühen Datentransporten waren bereits irreparable Datenverluste aufgetreten. Bei der abschließenden Überprüfung und Zusammenfassung aller Teilbestände durch mich wurde festgestellt, dass ca 2200 Daten fehlten, andererseits ca. 6000 Titel doppelt aufgenommen wurden. Davon wurden ca. 2000 fehlenden Angaben durch Frau
Bestandsgeschichte: Wilts anhand der vorhandenen handschriftlichen Formblätter aufgenommen sowie durch mich die Fälle vor dem Berufungsausschuss an Hand der Einzelakten. Auf eine Löschung der Doppel wurde verzichtet, da die Datensätze durch die verschiedenen Aufnahmetechniken und die unterschiedlichen Bearbeiter durchaus andere und zusätzliche Informationen enthalten können und auch manchmal die Schreibweise der Namen abweicht.
Die nachträgliche, sehr zeitaufwendige Überprüfung und Änderung von rund 6000 Einträgen erfolgte auf Vollständigkeit der Aufnahmen, fehlerhafte Doppelbelegungen von Signaturen, offensichtliche Schreibfehler sowie sonstige Anpassungen und Vereinheitlichungen (wie beispielsweise Überführung aus dem Feld "alte Archivsignatur" in "alte Registratursignatur") , um die Vollständigkeit der Suchergebnisse zu garantieren. Die Nennung der Namen wurde vereinheitlicht. (Beispiel Dr. <Vorname> de >Name> wird zu <Name>, <Vorname> de, Dr., usw.). Es erforderte auch eine Überprüfung von rund 700 Einzelfällen an Hand der Akten selbst.
Bei der Vergabe der Schlüsselnummern für die Einstufung wurde die durch Hannover vorgegebene Einteilung verwendet:
0 = nicht betroffen
1 und 2 (Hauptschuldige) fielen unter die Zuständigkeit der Besatzungsmacht
3 = wesentliche Förderer und Nutznießer
4 = Unterstützer
5 = entlastet
Bei wechselnder Einstufung wurde die anfängliche Einstufung eingetragen.
Die komplette Liste der Schlüsselzahlen der NS-MItgliedschaften befindet sich in der Bestandsakte. Eine Liste von unbelegten Signaturen, wie auch die im Moment nicht zu klärenden 4 falschen Signaturen (sind bei der Signatur auch gekennzeichnet) liegen dem internen Findbuch bei und müssen sukzessive geklärt werden.
Im Benutzersaal befindet sich anstelle eines Findbuches eine Namensliste, welches sich auf die Personen mit dem
Bestandsgeschichte: Geburtsjahr unter 1904 beschränkt (z.Zt. 29361 Namen).
Generell richtet sich die Nutzung nach dem Nds. Archivgesetz vom 25.5.1993 § 5 (2), (erhöhte 50jährige Schutzfrist der Verwaltungsakte)
Literatur:
Peter B a h l m a n n, "Hat mit Politik nicht das geringste zu tun": Die Rolle der Leumundszeugen bei der Entnazifizierung, dargestellt am Beispiel der ostfriesischen Kleinstadt Esens, Oldenburg [ Magisterarbeit] 2002.
Stefan B r ü d e r m a n n, Die Entnazifizierung in Niedersachsen, in: Dieter Poestges, Übergang und Neubeginn, Göttingen 1997.
Erich W e i s e, Übernahme und Verwaltung der Entnazifizierungsakten im Lande Niedersachsen, in: Archivalische Zeitschrift 49 (1954), S. 151-162.
Aurich, September 2004
Ingrid Hennings
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Die Akten umfassen in der Regel den Antrag auf Entnazifizierung mit persönlichen Angaben, den Bescheid der Einstufung durch die Militärregierung oder durch den Ausschuss des Kreises ("opinion sheet"), evtl. angemeldete Widersprüche und Leumundszeugnisse. Verfahren, die in die Berufung gingen, wurden vor dem Berufungsausschuss bei der Bezirksregierung Aurich verhandelt.
Die Titelaufnahme erfolgte über einen langen Zeitraum von ca. 10 Jahren durch verschiedene ABM-Kräfte. Anfangs wurden die einzelnen Fälle in ein manuelles Formblatt eingetragen. Ab 1995 erfolgte dann ein Übertrag in die EDV. Die Aufnahmen sind sehr unterschiedlich, auch bedingt durch die verschiedenen Stufen des Programms AIDA. Spätere Aufnahmen erfolgten sofort anhand der einzelnen Akten. Durch die Aufnahme nach Formblatt wurden nicht alle Möglichkeiten der späteren Aufnahmen abgedeckt, wie beispielsweise die umfangreichere Erfassung der Mitgliedschaften in den unterschiedlichen NS- Organisationen. Dies konnte bei der Fülle der Daten bei der nachträglichen Überprüfung nicht abgestellt werden und sollte aber, insbesondere bei statistischen Auswertungen, beachtet werden.
Ab 2004 erfolgte durch Frau Töpfer in Zusammenarbeit mit dem IZN ein Export aller Teilbestände in AIDA 2.0. Bei frühen Datentransporten waren bereits irreparable Datenverluste aufgetreten. Bei der abschließenden Überprüfung und Zusammenfassung aller Teilbestände durch mich wurde festgestellt, dass ca 2200 Daten fehlten, andererseits ca. 6000 Titel doppelt aufgenommen wurden. Davon wurden ca. 2000 fehlenden Angaben durch Frau
Bestandsgeschichte: Wilts anhand der vorhandenen handschriftlichen Formblätter aufgenommen sowie durch mich die Fälle vor dem Berufungsausschuss an Hand der Einzelakten. Auf eine Löschung der Doppel wurde verzichtet, da die Datensätze durch die verschiedenen Aufnahmetechniken und die unterschiedlichen Bearbeiter durchaus andere und zusätzliche Informationen enthalten können und auch manchmal die Schreibweise der Namen abweicht.
Die nachträgliche, sehr zeitaufwendige Überprüfung und Änderung von rund 6000 Einträgen erfolgte auf Vollständigkeit der Aufnahmen, fehlerhafte Doppelbelegungen von Signaturen, offensichtliche Schreibfehler sowie sonstige Anpassungen und Vereinheitlichungen (wie beispielsweise Überführung aus dem Feld "alte Archivsignatur" in "alte Registratursignatur") , um die Vollständigkeit der Suchergebnisse zu garantieren. Die Nennung der Namen wurde vereinheitlicht. (Beispiel Dr. <Vorname> de >Name> wird zu <Name>, <Vorname> de, Dr., usw.). Es erforderte auch eine Überprüfung von rund 700 Einzelfällen an Hand der Akten selbst.
Bei der Vergabe der Schlüsselnummern für die Einstufung wurde die durch Hannover vorgegebene Einteilung verwendet:
0 = nicht betroffen
1 und 2 (Hauptschuldige) fielen unter die Zuständigkeit der Besatzungsmacht
3 = wesentliche Förderer und Nutznießer
4 = Unterstützer
5 = entlastet
Bei wechselnder Einstufung wurde die anfängliche Einstufung eingetragen.
Die komplette Liste der Schlüsselzahlen der NS-MItgliedschaften befindet sich in der Bestandsakte. Eine Liste von unbelegten Signaturen, wie auch die im Moment nicht zu klärenden 4 falschen Signaturen (sind bei der Signatur auch gekennzeichnet) liegen dem internen Findbuch bei und müssen sukzessive geklärt werden.
Im Benutzersaal befindet sich anstelle eines Findbuches eine Namensliste, welches sich auf die Personen mit dem
Bestandsgeschichte: Geburtsjahr unter 1904 beschränkt (z.Zt. 29361 Namen).
Generell richtet sich die Nutzung nach dem Nds. Archivgesetz vom 25.5.1993 § 5 (2), (erhöhte 50jährige Schutzfrist der Verwaltungsakte)
Literatur:
Peter B a h l m a n n, "Hat mit Politik nicht das geringste zu tun": Die Rolle der Leumundszeugen bei der Entnazifizierung, dargestellt am Beispiel der ostfriesischen Kleinstadt Esens, Oldenburg [ Magisterarbeit] 2002.
Stefan B r ü d e r m a n n, Die Entnazifizierung in Niedersachsen, in: Dieter Poestges, Übergang und Neubeginn, Göttingen 1997.
Erich W e i s e, Übernahme und Verwaltung der Entnazifizierungsakten im Lande Niedersachsen, in: Archivalische Zeitschrift 49 (1954), S. 151-162.
Aurich, September 2004
Ingrid Hennings
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 11:33 AM CEST