Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg und Sombreff, belehnt den ehrenfesten Peter von Daun und seine Erben mit den 12 rheinischen Gulden Manngeld, 24 Albus auf den Gulden gerechnet, wie sie in Monreal und in der Grafschaft Virneburg gängig sind, die er jährlich am Martinstag (Nov. 11) aus der Herrschaft und Vogtei Barweiler erhalten soll. Der Aussteller befiehlt seinem Vogt, das Manngeld alljährlich zu zahlen. Das Lehen kann mit 200 Gulden abgelöst werden, die Peter oder seine Erben dann auf ihr Eigentum als Lehen anweisen sollen. Sr.: Ausst.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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