Akte, nach der das Stabsamt auf eine Anfrage wegen des Judengeleits dahin beschieden worden ist, dass, wenn sich in Freudental ein Jude betreten lassen sollte, der das Geleit beim Eintritt in die herzoglichen Lande nicht gelöst hat, nicht nur der gebührende Geleitszoll von demselben eingezogen, sondern ihm auch jedesmal ein kleiner Frevel zur Strafe angesetzt, der Leibzoll aber derjenigen Beamtung, der er hätte entrichtet werden sollen, übergeben werden soll (Freudental)

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner