Franz Faber, alter Stadtammann und derzeit Verweser des Ammannamts in Ravensburg, beurkundet anstelle von Hans Gäldrich, derzeit Stadtammann, ein Urteil des Gerichts in Sachen Hans von Lindau, Konventual des Klosters Petershausen, namens des Klosters gegen Peter Sorg von Danketsweiler und Jörg Holzer von Liebenreute als Vögte der Ursula Sorg von Waldhausen (=Oberwaldhausen). Die Sache war vom Gericht Schmalegg an den Rat von Ravensburg als Oberhand verwiesen worden. Der Vertreter des Klosters Petershausen trägt als Kläger vor, Ursula Sorg habe sich geweigert, den beim Verlassen des Guts geschuldeten Dritteil zurückzulassen. Die Beklagte läßt erwidern, das Gut sei noch nicht ledig, vielmehr stehe es ihr auf Lebenszeit zu. Außerdem sei in einem Vertrag mit ihrem Ehemann +Klaus Katzmair geregelt, was das Kloster zu fordern habe. Das Gericht beschließt die Vernehmung von Zeugen. Das Kloster schlägt dafür Peter Spät, Vogt in Schmalegg, Jörg Hund von Abtsreute (=Absenreute) und andere vor.
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Franz Faber, alter Stadtammann und derzeit Verweser des Ammannamts in Ravensburg, beurkundet anstelle von Hans Gäldrich, derzeit Stadtammann, ein Urteil des Gerichts in Sachen Hans von Lindau, Konventual des Klosters Petershausen, namens des Klosters gegen Peter Sorg von Danketsweiler und Jörg Holzer von Liebenreute als Vögte der Ursula Sorg von Waldhausen (=Oberwaldhausen). Die Sache war vom Gericht Schmalegg an den Rat von Ravensburg als Oberhand verwiesen worden. Der Vertreter des Klosters Petershausen trägt als Kläger vor, Ursula Sorg habe sich geweigert, den beim Verlassen des Guts geschuldeten Dritteil zurückzulassen. Die Beklagte läßt erwidern, das Gut sei noch nicht ledig, vielmehr stehe es ihr auf Lebenszeit zu. Außerdem sei in einem Vertrag mit ihrem Ehemann +Klaus Katzmair geregelt, was das Kloster zu fordern habe. Das Gericht beschließt die Vernehmung von Zeugen. Das Kloster schlägt dafür Peter Spät, Vogt in Schmalegg, Jörg Hund von Abtsreute (=Absenreute) und andere vor.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 687
12769
B 522 II U 0598
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1503 Februar 15 (uff mitwoch nach Vallentins tag)
33 x 57,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Franz Faber, alter Stadtammann und derzeit Verweser Ammannamts in Ravensburg
Empfänger: Hans von Lindau, Konventual des Klosters Petershausen
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. = Rest
Empfänger: Hans von Lindau, Konventual des Klosters Petershausen
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. = Rest
Faber, Franz; Stadtammann
Gäldrich, Hans; Stadtammann
Holzer, Jörg
Hund, Jörg
Katzmair, Klaus (Vater)
Katzmair, Ursula
Lindau, Hans von, Konventual
Sorg, Peter
Sorg, Ursula
Spät, Peter; Vogt
Absenreute : Zogenweiler, Horgenzell RV; Einwohner
Abtsreute = Absenreute : Zogenweiler, Horgenzell RV
Danketsweiler : Hasenweiler, Horgenzell RV; Einwohner
Liebenreute : Zogenweiler, Horgenzell RV; Einwohner
Oberwaldhausen : Zogenweiler, Horgenzell RV; Einwohner
Petershausen : Konstanz KN; Kloster
Petershausen : Konstanz KN; Kloster, Konventual
Ravensburg RV; Rat
Ravensburg RV; Stadtammann
Ravensburg RV; Stadtammannamtsverwalter
Schmalegg : Ravensburg RV; Gericht
Schmalegg : Ravensburg RV; Vogt
Waldhausen = Oberwaldhausen : Zogenweiler, Horgenzell RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:31 MEZ
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