Franz Faber, alter Stadtammann und derzeit Verweser des Ammannamts in Ravensburg, beurkundet anstelle von Hans Gäldrich, derzeit Stadtammann, ein Urteil des Gerichts in Sachen Hans von Lindau, Konventual des Klosters Petershausen, namens des Klosters gegen Peter Sorg von Danketsweiler und Jörg Holzer von Liebenreute als Vögte der Ursula Sorg von Waldhausen (=Oberwaldhausen). Die Sache war vom Gericht Schmalegg an den Rat von Ravensburg als Oberhand verwiesen worden. Der Vertreter des Klosters Petershausen trägt als Kläger vor, Ursula Sorg habe sich geweigert, den beim Verlassen des Guts geschuldeten Dritteil zurückzulassen. Die Beklagte läßt erwidern, das Gut sei noch nicht ledig, vielmehr stehe es ihr auf Lebenszeit zu. Außerdem sei in einem Vertrag mit ihrem Ehemann +Klaus Katzmair geregelt, was das Kloster zu fordern habe. Das Gericht beschließt die Vernehmung von Zeugen. Das Kloster schlägt dafür Peter Spät, Vogt in Schmalegg, Jörg Hund von Abtsreute (=Absenreute) und andere vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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