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Zwiefalten, Orte des Klosterterritoriums
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K(ameral)A(mt) Münsingen Kloster Zwiefalten
K.Statistisches Landesarat Kartensammlung W.90. (F.)
[Landesvermessungsamt] Kartensammlung Nr. 1 / Z-1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, N 40 Karten des Benediktinerklosters Zwiefalten
Karten des Benediktinerklosters Zwiefalten >> 2. Flurkartenwerk zur Kennzeichnung von Art und Höhe der Getreideabgaben aus bäuerlichen Gütern in den Orten des Klosterterritoriums 1783
1783, o. M.
Darstellung der Feldflur in Öschen oder kleineren Teilblöcken unter Einzeichnung des Standorts ("Augenpunkts"), im allgemeinen "scalamäßige" Wiedergabe nach den größeren "Mappae", womit wohl die Karten der Serie 1748 ff. im vorliegenden Bestand (s. oben Nr. 1-23) gemeint sind / Parzellen meist vollständig wiedergegeben, in Einzelfällen auch nur in Auswahl, vgl. unten Aichelau und Aichstetten / in jeder Parzelle Art und Höhe der Abgaben durch Ziffern und Zeichen angegeben / einleitende Vorbemerkung zu jedem Ort mit Erklärung der verwendeten Signaturen (Ziffern, Zeichen, Buchstaben) / topographische Situation mit Wegen, Wasserläufen, Wäldern, Wiesen, öffentlichen Gebäuden, insbesondere Kirchen und Kapellen, Jurisdiktionslinien und Zehntlinien
Erläuternde Hinweise zum Inhalt:
Das Kartenwerk bietet ein frühes Beispiel thematischer Kartographie, deren erste Ansätze im 18. Jahrhundert sichtbar werden (vgl. Ruthardt Oehme, Geschichte der Kartographie des deutschen Südwestens, 1961, S. 129 ff.). Ziel des Autors ist es, die uneinheitliche und daher unübersichtliche Struktur der dem Kloster geschuldeten Getreideabgaben mit Hilfe der kartographischen Darstellung überschaubar zu machen.
An erster Stelle stand für das Kloster die Landgarbe. Sie war eine vom Ertrag abhängige Teilabgabe, mit stark differierenden Sätzen, die von der 3. oder 4. Garbe bis zur 10. Garbe reichen und von Lehen zu Lehen, mitunter von Parzelle zu Parzelle variieren konnten. Diesem Wirrwar bei der für das Kloster wichtigsten Getreideabgabe sucht Placidus Wescher durch sein Kartenwerk beizukommen.
Neben der Landgarbe spielte der große Zehnte eine wesentliche Rolle, zu der ebenfalls die meisten Grundstücke verpflichtet waren. Freiheit von der einen oder anderen Abgabeart oder gar von beiden bildete in den Zwiefalter Klosterorten die Ausnahme, war aber gerade deshalb erwähnenswert.
Demzufolge stellen die Karten mittels Zahlen und Zeichen in den einzelnen Parzellen folgende Sachverhalte dar:
- zur Landgarbe verpflichtete Äcker mit dem jeweilsabzugebenden Anteil am Ertrag (durch rote arabische Ziffern)
- nur zum großen Zehnten verpflichtete, von der Landgarbe freie Äcker
- vom großen Zehnten und von der Landgarbe freie Äcker
- Angabe des Guts und seines Besitzers (durch Buchstaben)
Zu jedem Ort findet sich eine den Kartenblättern vorangestellte Vorbemerkung. Sie beschreibt die am Ort jeweils geltende Norm wie auch eventuelle Abweichungen und Besonderheiten hinsichtlich der Abgaben und bietet die nötigen Erklärungen zur Karte, insbesondere der verwendeten Signaturen (Zeichen, Ziffern, Buchstaben)
Eingekommen vom Landesvermessungsamt Baden-Württemberg im September 1987
41,5 x 53,5 (Höhe x Breite); Trägerformat: 43 x 54 (Höhe x Breite)
Autor/Fotograf: P(ater) Placidus Wescher, Konventuale in Zwiefalten
Karten und Pläne
Funktion in der Akte: Zugehörige Archivalien: H 236 Nr. 101-146 Lagerbuchserie aus den Jahren 1780-1783
Ausführung: Federzeichnung; handkoloriert
Originalmaßstab: o. M. (1) [unterschiedlich, im einzelnen s, unten] / / o. Or. [unterschiedlich]
Blattzahl: 90
Fußnote: (1) Die Maßstäbe konnten zum größeren Teil ermittelt werden durch Vergleich mit den im vorliegenden Bestand enthaltenen Karten der Jahre 1748 ff. (s. oben Nr. 1-23). In dieser Serie nicht belegt sind die Orte Attenhöfen, Baach, Eraeringen, Geisl
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.