Name des ersten Oberappellanten: Joseph Tiefenbacher (Beklagter).- Name des zweiten Oberappellanten: Dr. Wilhelm Amsinck (Kläger).- Sachführer des ersten Oberappellanten: J. Schleiden.- Sachführer des zweiten Oberappellanten: E. Schlüter.- Eingelegtes Rechtsmittel: Appellation/ Nichtigkeitsbeschwerde.- Prozessgegenstand der ersten bzw. der zweiten Instanz: Verhinderung der Anlage einer Furnierschneidemaschiene (Sägewerk mit 4 Sägen, durch Pferdegöpel angetrieben) in Räumlichkeiten eines Hauses in der Neustädter Twiete.- Prozessgegenstand der Oberappellation: Verweigerung des Suspensiv-Effektes; unrechter Beklagter; Auswahl und Arbeit der Sachverständigen; Nichtigkeit.- Erkenntnis der ersten Instanz (Gericht, Datum): Niedergericht 22.12.1826.- Erkenntnis der zweiten Instanz (Gericht, Datum): Obergericht 31.01.1827.- Datum der Oberappellationsgerichtsentscheidung: 8.10.1827 (Bestätigung der Obergerichts-Entscheidung; Rückverweisung an Niedergericht)

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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