Hans und Martin Wernher, Vettern aus Steinenbronn, zu Tübingen gef., weil ersterer beim Transport eines von seinem Vetter, dem Müller Jörg Metzger, auf dem Roten geschossenen Wildschweins zur Mühle geholfen hat, und beide bei der Verhaftung des Müllers gegen den Knecht des Waldvogts Widerstand geleistet hatten, strenger Strafe verfallen, jedoch nach einiger Zeit begnadigt und, nachdem J. Metzger ihre Gefängnisatzung bezahlt hat, mit der Auflage entlassen, sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten, keine Büchse zu gebrauchen, keinen Hund in den Wald und an andere verdächtige Orte zu führen sowie Wildfrevel anderer anzuzeigen, geloben eidlich, diese Bestimmungen zu achten, und schwören U.
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Hans und Martin Wernher, Vettern aus Steinenbronn, zu Tübingen gef., weil ersterer beim Transport eines von seinem Vetter, dem Müller Jörg Metzger, auf dem Roten geschossenen Wildschweins zur Mühle geholfen hat, und beide bei der Verhaftung des Müllers gegen den Knecht des Waldvogts Widerstand geleistet hatten, strenger Strafe verfallen, jedoch nach einiger Zeit begnadigt und, nachdem J. Metzger ihre Gefängnisatzung bezahlt hat, mit der Auflage entlassen, sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten, keine Büchse zu gebrauchen, keinen Hund in den Wald und an andere verdächtige Orte zu führen sowie Wildfrevel anderer anzuzeigen, geloben eidlich, diese Bestimmungen zu achten, und schwören U.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5673
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 10. Band 10: Sulz - Tuttlingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 10.2 Tübingen >> 10.2.5 Tübinger Forst
1562 Oktober 17
1 U
Urkunden
Siegler: Untervogt, Bm. und Gericht zu Tübingen mit dem Stadtsiegel
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Metzger, Jörg
Werner, Hans; Trochtelfingen, Sohn des Konrad Werner
Wernher, Martin
Steinenbronn BB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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