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Stadt Düsseldorf erwirbt von Schmitz und Miteigentümern ein weiteres Drittel des sogenannten Klostermann'schen Grundstücks
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Bemerkung / Vorverträge: 1904, den 24. September; die Stadt Düsseldorf erwirbt von dem Landgerichtsdirektor Schmitz und Miteigentümern ein weiteres Drittel des sogenannten in der Gemeinde Stoffeln gelegenen Klostermann'schen Grundstücks; Notarielle Urkunde.