König Ferdinand III. befiehlt auf Bitten des Abtes von Zwiefalten Balthasar Mader, den dem gen. Gotteshaus gehörigen Hof in Reutlingen, den der König von Schweden gewaltsam weggenommen und erwähnter Stadt geschenkt hat, dem Kloster nebst allen Zugehörden unverzüglich zu restituieren.
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 201 U 264 a
B 201 Bü 67
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 201 Reichsstadt Reutlingen
Reichsstadt Reutlingen >> Urkunden >> Karl Ludwig Ernst, Graf zu Sulz etc., des Hl. Römischen Reichs Erbhofrichter zu Rottweil, Achaz von Laiming zu Lindach und Valentin Lang, kaiserliche Räte und Kämmerer, zitieren auf Grund eines (wörtlich in die Urkunde inserierten) Befehls König Ferdinands III. vom 31. Oktober 1634 (s. U 264 a) Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen zum Gerichtstag in das Stuttgarter Schloss, um zu beweisen, dass die befohlene Restitution des Zwiefaltener Hofs geschehen sei.
1634 Oktober 31
Urkunden
Ausstellungsort: Stuttgart
Überlieferungsart: Insert
Vermerke: inseriert in die Zitation des Württemberg. Regierungsrats vom 13. Januar 1635 ( s. U 264)
Überlieferungsart: Insert
Vermerke: inseriert in die Zitation des Württemberg. Regierungsrats vom 13. Januar 1635 ( s. U 264)
Mader, Balthasar; Abt des Klosters Zwiefalten (1628-1635)
Zwiefalten, Balthasar Mader; Abt (1628-1635)
Reutlingen RT; Kloster Zwiefalten, Besitzungen
Reutlingen RT; Kloster Zwiefalten, Restitution
Schweden; Dreißigjähriger Krieg
Stuttgart S
Zwiefalten RT; Kloster, Besitzungen
Zwiefalten RT; Kloster, Restitution
Karl Ludwig Ernst, Graf zu Sulz etc., des Hl. Römischen Reichs Erbhofrichter zu Rottweil, Achaz von Laiming zu Lindach und Valentin Lang, kaiserliche Räte und Kämmerer, zitieren auf Grund eines (wörtlich in die Urkunde inserierten) Befehls König Ferdinands III. vom 31. Oktober 1634 (s. U 264 a) Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen zum Gerichtstag in das Stuttgarter Schloss, um zu beweisen, dass die befohlene Restitution des Zwiefaltener Hofs geschehen sei.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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21.11.2025, 15:27 MEZ
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- Karl Ludwig Ernst, Graf zu Sulz etc., des Hl. Römischen Reichs Erbhofrichter zu Rottweil, Achaz von Laiming zu Lindach und Valentin Lang, kaiserliche Räte und Kämmerer, zitieren auf Grund eines (wörtlich in die Urkunde inserierten) Befehls König Ferdinands III. vom 31. Oktober 1634 (s. U 264 a) Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen zum Gerichtstag in das Stuttgarter Schloss, um zu beweisen, dass die befohlene Restitution des Zwiefaltener Hofs geschehen sei. (Archivale)