Hans von Helmstadt gibt als Obmann eines von dem Markgrafen von Baden eingesetzten Schiedsgerichts einen Schiedsspruch in Streitsachen des Eucharius von Venningen u. seiner Ehefrau Christine von Niefern einer- und des Hans u. Erhard von Königsbach andrerseits wegen verschiedener Irrungen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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