Hans von Helmstadt gibt als Obmann eines von dem Markgrafen von Baden eingesetzten Schiedsgerichts einen Schiedsspruch in Streitsachen des Eucharius von Venningen u. seiner Ehefrau Christine von Niefern einer- und des Hans u. Erhard von Königsbach andrerseits wegen verschiedener Irrungen

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...