Die Richter des Mainzer Stuhls geben in von ihnen gesiegelter Kopie den Inhalt der Aussagen der Klagparteien und der Zeugen in der Klage des Johannes von Merxheim als Vertreters der Metza, Witwe des Konradus von "Albrechswilre", Speyrer Diözese, gegen den Mainzer Priester Wasmud, vormals Propst oder Provisor des Klosters Altmünster ("veteris celle") zu Mainz. Inhalt der Klage: Der + Hermannus "Kelner von Dyffindal" hatte einen Sohn namens Hermannus, der in diesem Jahr gestorben ist ohne einen Erben eingesetzt zu haben. Er hinterließ 13 Pfd. Heller Bargeld, einen Vorrat an Haber, Kleider und Bettzeug ("2 tunicas, 2 wambusias, pulvinar, cussinos et duo linteamina") und einiges andere; dieses Inventar ist von einer Witwe "Yda", wohnhaft in der Altmünstergasse ("vico Veteris Celle"), für 11 Pfd. Heller verkauft und das Geld von ihr dem Beklagtenübergeben worden; dieser hat den Verkauf vor vielen Leuten zugegeben; alles weiß davon. - Zeugen: "Huseln", Ehefrau des "Wickenandus sellator" (von der Klägerin gestellt); Priester Konradus, Vizepleban in "Born"; Margaretha "Nedersin" von Mainz; Christina von Winternheim ("Wynterheim"), Witwe; Metza von Steinheim, Ehefrau des Friedrich; Irmtraud ("Irmendrud"), vormals Begine, jetzt Konversin von Altmünster; Kunigunde ("Kunegundis") zum Bierbaum ("zu dem Birboime"), Schwester der gen. Margarethe ("Margareta"); Friedrich, Konverse von Altmünster, Provisor des Hofes in Kostheim. Das Gericht bestimmt neuen Termin auf Freitag nach St. Ulrichstag [10.7.]. "Actum 1327 Idus Junii."

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